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Deutsches Recht im Alltag — alle Werkzeuge im Überblick

Mietrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verbraucherrecht — KI-gestützte Werkzeuge für die häufigsten Alltagssituationen.

Mietrecht: Wohnung, Mängel und Kündigung

Mietrecht in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 535–580a BGB) und in zahlreichen Spezialgesetzen geregelt. Für Mieter sind drei Kernsituationen relevant: die Kündigung des Mietvertrags, die Mietminderung bei Mängeln und die Auseinandersetzung mit dem Vermieter über Kaution oder Reparaturen.

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter folgt § 573c BGB: drei Monate Frist zum Monatsende, unabhängig von der Wohndauer. Wer am dritten Werktag eines Monats kündigt, kann diesen Monat noch mitzählen. Schriftform ist zwingend nach § 568 BGB — eine E-Mail genügt nicht.

Mietminderung greift automatisch nach § 536 BGB, sobald ein Mangel objektiv vorliegt UND der Vermieter informiert ist (§ 536c BGB). Die Höhe orientiert sich an veröffentlichten Urteilen — Schimmel zwischen 5 % und 80 %, Heizungsausfall im Winter bis 100 %, Lärm zwischen 10 % und 50 %. Die Kürzung erfolgt von der Bruttomiete inklusive Nebenkosten (BGH VIII ZR 223/10).

Arbeitsrecht: Kündigung, Aufhebung, Lohnsteuer

Arbeitsverträge können Arbeitnehmer mit der gesetzlichen Frist nach § 622 BGB ordentlich kündigen: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen ohne Bindung an Monatsende. Tarif- oder Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen — aber keine kürzeren als die gesetzlichen.

Außerordentliche Kündigungen nach § 626 BGB sind aus wichtigem Grund möglich, müssen aber innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes erklärt werden. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber: Eine Kündigungsschutzklage muss nach § 4 KSchG binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen — sonst wird die Kündigung automatisch wirksam.

Wer arbeitet, sollte sein Bruttogehalt verstehen: Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung) reduziert das Brutto um ~20 %, Lohnsteuer nach Steuerklasse kommt obendrauf. Die Pendlerpauschale (§ 9 EStG) mindert das zu versteuernde Einkommen — 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km darüber.

Sozialrecht: Bürgergeld, Rundfunkbeitrag und Pfändungsschutz

Wer Sozialleistungen bezieht (Bürgergeld nach SGB II, Sozialhilfe SGB XII, BAföG mit eigenem Haushalt) oder schwerbehindert ist (Merkzeichen Bl, TBl, RF), hat Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 RBStV. Der Antrag ist formfrei, braucht aber den richtigen Nachweis (Bewilligungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis). Rückwirkend bis drei Jahre möglich.

Bei Lohn- oder Kontopfändung schützt § 850c ZPO: Der Pfändungsfreibetrag 2026 beträgt 1.499,99 € pro Monat (Grundfreibetrag), pro Unterhaltsberechtigtem +561,97 € für die erste Person und +312,78 € für jede weitere. Über dem Freibetrag gilt eine gestaffelte Pfändbarkeit nach Pfändungstabelle.

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto, § 850k ZPO) ist Pflicht, wenn die Bank gepfändet wird. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto kann jeder Verbraucher formlos verlangen — die Bank muss innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen und darf kein Sonderentgelt nehmen.

Steuerrecht: Pendler, Sozialabgaben, Werbungskosten

Wer arbeitet, kann Werbungskosten nach § 9 EStG geltend machen — die wichtigste für die meisten Arbeitnehmer ist die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale). Die Berechnung: einfache Strecke (kürzeste Verbindung) × Arbeitstage × Kilometersatz. 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer. Mit eigenem Auto unbegrenzt absetzbar, ohne eigenes Auto gedeckelt bei 4.500 €/Jahr.

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was vom Bruttogehalt übrig bleibt. Faustregel 2026: ledig, Klasse I, ohne Kirchensteuer → etwa 61 % des Brutto verbleiben als Netto. Mit Kirchensteuer (8 % BW/BY, 9 % sonst) sinkt das Netto um weitere 0,5–1 Prozentpunkte.

Steuerklassen 3/5 sind nur für Ehepaare mit deutlich unterschiedlichen Einkommen sinnvoll: Der Hauptverdiener profitiert vom doppelten Grundfreibetrag, der Geringverdiener zahlt höhere Lohnsteuer — am Jahresende über die Einkommensteuererklärung gleicht sich das durch das Splittingverfahren wieder aus.

Verbraucherrecht: Verträge, Widerruf und Rundfunkbeitrag

Verbraucher schließen täglich Verträge — Handy, Streaming, Fitnessstudio, Versicherung. Seit der Reform 2022 gilt für Verbraucherverträge: nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann monatlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Stillschweigende Jahresverlängerungen sind unzulässig.

Anbieter müssen einen Kündigungsbutton auf ihrer Website anbieten (§ 312k BGB) — ohne Anmeldung im Kundenkonto. Verweigert der Anbieter die Kündigungsbestätigung, gilt sie trotzdem als zugegangen, wenn der Versand belegbar ist (Einwurfeinschreiben empfohlen).

Beim Online-Kauf greift das Widerrufsrecht nach § 355 BGB: 14 Tage ab Erhalt der Ware, formfrei (E-Mail genügt). Bei nicht erfolgter Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Wichtig: Den Widerruf nachweisbar absenden — Versandbestätigung der E-Mail oder Einschreiben.

Allgemeines: Wann lohnt sich ein Anwalt?

Die Werkzeuge auf werkery.com erstellen rechtskonforme Vorlagen für Standardsituationen — sie ersetzen aber keinen Anwalt im konkreten Streitfall. Faustregel: Bei Streitwerten über 3.000–5.000 € oder unklarer Sachlage lohnt sich anwaltliche Beratung fast immer.

Wer wenig Geld hat, kann Beratungshilfe nach § 1 BerHG beantragen: Beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, dann kann ein beliebiger Anwalt für 15 € (statt z. B. 200 €) eine erste Beratung anbieten. Bei Klage: Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO — das Gericht prüft Einkommen UND Erfolgsaussichten.

Mieterverein (~70–120 €/Jahr Mitgliedschaft) oder Verbraucherzentrale (kostenlos oder ~25 € pro Termin) sind oft eine günstige Alternative für einfachere Fragen. Sie kennen die örtliche Spruchpraxis besser als allgemeine Anwälte.