Pendlerpauschale Rechner 2026
Berechne deine Entfernungspauschale für den Arbeitsweg — pro Tag und pro Jahr. Mit aktuellen Sätzen 0,30 € (km 1–20) und 0,38 € (ab km 21) sowie der Höchstgrenze von 4.500 € ohne eigenes Auto.
So funktioniert es
- 1Entfernung eingebenEinfache Strecke in Kilometern.
- 2ArbeitstagePro Jahr (typisch 220).
- 3Eigenes Auto?Mit eigenem Auto entfällt die 4.500 € Grenze.
- 4BerechnenTageswert und Jahressumme sofort.
Pendlerpauschale 2026: was viele Pendler in der Steuererklärung verschenken
Was die Pendlerpauschale ist und wie sie wirkt
Die Pendlerpauschale — formal die 'Entfernungspauschale' nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG — ist eine Werbungskostenpauschale für den Arbeitsweg. Sie mindert nicht direkt deine Steuer, sondern das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab: Bei 30% Grenzsteuersatz spart 1.000 € Pendlerpauschale rund 300 € Steuern, bei 42% Spitzensteuersatz rund 420 €.
Wichtig: Pendlerpauschale ist Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2026) wird automatisch berücksichtigt. Erst Werbungskosten DARÜBER bringen zusätzliche Steuerersparnis. Wer also 800 € Pendlerpauschale plus 400 € andere Werbungskosten hat, kommt auf 1.200 € — unter dem Pauschbetrag, daher kein Effekt. Bei 2.000 € Pendlerpauschale sind die ersten 1.230 € durch den Pauschbetrag 'verbraucht'; die zusätzlichen 770 € wirken tatsächlich.
Die aktuellen Sätze 2026
Seit der Reform von 2022 ist die Pendlerpauschale gestaffelt: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung gibt es 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 0,38 € pro Kilometer — die Erhöhung wurde 2022 eingeführt, um Pendler mit langen Strecken angesichts hoher Kraftstoffpreise zu entlasten. Diese erhöhten Sätze gelten unverändert bis mindestens Ende 2026.
Konkretes Beispiel: 25 km einfache Entfernung. Berechnung: 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 6,00 € + 1,90 € = 7,90 € pro Arbeitstag. Bei 220 Arbeitstagen ergibt das 1.738 € pro Jahr. Bei 50 km Entfernung: 20 × 0,30 + 30 × 0,38 = 6,00 + 11,40 = 17,40 € pro Tag, also 3.828 € pro Jahr.
Die 4.500 € Höchstgrenze und ihre Ausnahmen
Wer ohne eigenes Auto pendelt — also mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit oder zu Fuß — darf maximal 4.500 € pro Jahr als Pendlerpauschale ansetzen. Wer ein eigenes Auto oder einen Firmenwagen nutzt, hat keine Obergrenze.
Diese Regelung wirkt sich für Langstreckenpendler aus: Bei 60 km einfacher Entfernung und 220 Arbeitstagen wären rein rechnerisch 20 × 0,30 + 40 × 0,38 = 6,00 + 15,20 = 21,20 € pro Tag, also 4.664 € pro Jahr fällig. Ohne eigenes Auto bleibt es bei 4.500 €. Mit eigenem Auto sind die vollen 4.664 € absetzbar.
Die häufigsten Fehler bei der Pendlerpauschale
Fehler 1: Falsche Anzahl Arbeitstage. 220 Tage pro Jahr ist die übliche Annahme für Vollzeit — aber das Finanzamt akzeptiert nur tatsächlich gefahrene Tage. Wer Home-Office macht, muss diese Tage abziehen. Auch Krankheit, Urlaub und längere Dienstreisen kürzen die Tage. Belege: Arbeitszeiterfassung, Gleitzeitkonto, Reisekostenabrechnungen.
Fehler 2: Falsche Entfernung. Es zählt die kürzeste Straßenverbindung, NICHT die schnellste oder die tatsächlich gefahrene. Wer wegen Stau einen längeren Weg nimmt, kann diesen nur ansetzen, wenn er 'verkehrsmäßig deutlich günstiger' ist — eine Hürde, die Finanzämter eng auslegen. Google Maps oder der Pendlerrechner der Finanzverwaltung sind taugliche Quellen.
Fehler 3: Hin- und Rückweg gezählt. Die Pauschale berechnet sich aus der EINFACHEN Entfernung, nicht der Hin-und-Rück-Strecke. Wer 25 km zur Arbeit fährt und 25 km zurück, hat 25 km Entfernung — nicht 50.
Home-Office: was zählt, was nicht
Home-Office-Tage zählen NICHT als Pendeltage. Stattdessen gibt es die Home-Office-Pauschale (auch 'Tagespauschale' genannt): 6 € pro Home-Office-Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (also 210 Tage). Diese Pauschale wirkt seit 2023 unabhängig davon, ob ein abgeschlossenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
Hybride Tage sind interessant: Wer vormittags zwei Stunden im Home-Office arbeitet und nachmittags ins Büro fährt, zählt diesen Tag als Pendeltag (volle Pendlerpauschale für die einfache Entfernung), NICHT als Home-Office-Tag. Diese Auslegung des BMF-Schreibens vom April 2023 erlaubt einigen Pendlern eine bessere Kombination — wichtig ist die saubere Dokumentation.
Sonderfälle: Bahnpendler, Fahrradfahrer, mehrere Arbeitsorte
Bahnpendler: Die Pendlerpauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Wer aber tatsächlich höhere Bahnkosten hat (z. B. teure BC100 für lange Strecken), kann WAHLWEISE die echten Kosten als Werbungskosten ansetzen statt der Pauschale — das ist günstiger, wenn die Bahnkosten über 4.500 € pro Jahr liegen (Höchstgrenze ohne eigenes Auto).
Fahrradfahrer und Fußgänger: Voller Anspruch auf die Pauschale, gedeckelt bei 4.500 €. Auch wer Fahrgemeinschaften nutzt (als Mitfahrer): voller Anspruch, gedeckelt. Der Fahrer der Gemeinschaft darf seine volle Strecke ansetzen (mit Eigenauto-Regel), die Mitfahrer ihre.
Mehrere Arbeitsorte: Die Pauschale gilt für die 'erste Tätigkeitsstätte' (§ 9 Abs. 4 EStG). Bei mehreren Arbeitgebern: pro Arbeitgeber je eine erste Tätigkeitsstätte mit eigener Pauschale. Bei Dienstreisen (anderer Ort als die erste Tätigkeitsstätte): tatsächliche Reisekosten oder 0,30 €/km gefahrene Strecke — beides als Reisekosten, nicht als Pendlerpauschale.
Praktischer Tipp: Eintragsfreibetrag spart Liquidität
Statt am Jahresende auf die Steuerrückzahlung zu warten, kann man die Pendlerpauschale als Eintragsfreibetrag im ELStAM eintragen lassen (§ 39a EStG). Der Arbeitgeber zieht dann monatlich weniger Lohnsteuer ab — du hast mehr Netto und musst keine Erstattung mehr abwarten. Mindestens 600 € Werbungskosten pro Jahr (über dem Pauschbetrag) sind nötig, sonst macht der Eintrag keinen Sinn.
Antrag stellen beim Finanzamt mit Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung'. Gilt für das laufende Kalenderjahr (rückwirkend ab Januar) oder bis zum Jahresende des Vorjahres beantragt für das gesamte Folgejahr. Bei einer Steuererklärungspflicht (z. B. Steuerklasse VI) musst du trotzdem am Jahresende abrechnen.
Häufige Fragen
Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?
Üblich sind 220 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (260 Werktage minus ~30 Urlaubstage, 6 Feiertage und 4 Krankheitstage). Bei einer 4-Tage-Woche entsprechend 176 Tage. Das Finanzamt akzeptiert die tatsächlich gearbeiteten Tage — Belege wie Arbeitszeiterfassung oder Gleitzeitkonto sind nützlich, aber meistens reichen plausible Schätzungen.
Was zählt als Entfernung?
Nur die einfache (kürzeste) Strecke. Du fährst zwar zweimal pro Tag, aber der Gesetzgeber rechnet pauschal nur den Hinweg. Die kürzeste verkehrsmittelunabhängige Straßenverbindung gilt — du kannst eine längere Strecke nur ansetzen, wenn sie verkehrsmäßig deutlich günstiger ist (Stau, Bauarbeiten).
Brauche ich Belege?
Bis 4.500 € pro Jahr ohne eigenes Auto: keine Belege nötig. Mit eigenem Auto und höheren Beträgen kann das Finanzamt Nachweise verlangen (Tankquittungen, Wartungsbelege, Kilometerstand). Plausibler Anhaltspunkt: Fahrtbuch oder Google Maps Screenshot der Strecke.
Funktioniert die Pendlerpauschale auch im Home-Office?
Nein. An Tagen, an denen du ausschließlich im Home-Office gearbeitet hast, gibt es keine Pendlerpauschale — stattdessen die Home-Office-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 € pro Jahr). Hybridtage (Vormittag Home, Nachmittag Büro) zählen als Pendeltag.
Was, wenn ich Bahn statt Auto fahre?
Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — du bekommst sie auch beim Bahnfahren. Allerdings: Wenn die tatsächlichen Bahnkosten höher sind als die Pauschale, kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen (Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 EStG).
Bekomme neue Werkzeuge zuerst.
Ein Werkzeug pro Woche. Keine Werbung. Jederzeit kündbar.