Brutto-Netto-Rechner 2026
Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttogehalt — mit allen Abzügen für Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer) und Sozialversicherung (RV, AV, KV, PV) nach Stand 2026.
So funktioniert es
- 1Brutto eingebenTrage dein monatliches Bruttogehalt ein.
- 2Steuerklasse wählenI, II, III, IV, V oder VI — je nach Familiensituation.
- 3Kinder/KirchensteuerOptional: Häkchen setzen wenn zutreffend.
- 4BerechnenVollständige Aufschlüsselung sofort sichtbar.
Brutto-Netto-Rechner 2026: was wirklich von deinem Bruttogehalt übrig bleibt
Was vom Brutto abgezogen wird — der Überblick
Vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers in Deutschland gehen rund 35–45% an Staat und Sozialkassen, bevor das Nettogehalt auf dem Konto ankommt. Die genaue Quote hängt von Steuerklasse, Einkommen, Kirchenmitgliedschaft, Alter, Kinderzahl und Bundesland ab.
Die Abzüge teilen sich in zwei Blöcke: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherung (Rente, Arbeitslose, Kranken, Pflege). Die Steuern fließen ans Finanzamt, die Sozialbeiträge an die jeweiligen Versicherungsträger. Beide werden vom Arbeitgeber direkt einbehalten und abgeführt — der Arbeitnehmer sieht nur das Netto.
Die Sozialversicherung im Detail (Stand 2026)
Vier gesetzliche Sozialversicherungen reduzieren das Brutto. Die Beitragssätze 2026: Rentenversicherung 18,6% (9,3% Arbeitnehmer-Anteil), Arbeitslosenversicherung 2,6% (1,3% AN), Krankenversicherung 14,6% Grundbeitrag plus durchschnittlich 2,6% Zusatzbeitrag (zusammen 17,2%, AN-Anteil 8,6%), Pflegeversicherung 3,6% (1,8% AN-Anteil).
Wichtig: Diese Beiträge werden nicht endlos berechnet, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). 2026 gilt: BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung 96.600 € jährlich (8.050 €/Monat). BBG Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 € jährlich (5.512,50 €/Monat). Wer mehr verdient, zahlt auf den überschießenden Teil keine Sozialbeiträge mehr — was ab einem Bruttogehalt von ~5.500 € pro Monat zu einem 'Knick' im Nettoverlauf führt.
Sonderfall Kinderlose: Arbeitnehmer ab 23 ohne Kinder zahlen 0,6% Pflege-Zuschlag. Bei Eltern reduziert sich der Beitrag pro Kind unter 25 um 0,25% (ab dem zweiten Kind), gestaffelt bis zum fünften.
Die Lohnsteuer — gestaffelt nach Einkommen und Steuerklasse
Die Lohnsteuer ist der monatliche Vorschuss auf die Einkommensteuer. Sie wird nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) berechnet: Bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € jährlich (Stand 2026) fällt keine Steuer an. Darüber beginnt der lineare Tarif: bei niedrigen Einkommen mit 14% Eingangssteuersatz, steigend bis zum Spitzensteuersatz von 42% (ab 68.481 €) und der 'Reichensteuer' von 45% (ab 277.826 €).
Die Steuerklasse beeinflusst, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Klasse I ist Standard für Ledige. Klasse IV ist Standard für Verheiratete bei ähnlichen Einkommen. Die Kombination III/V wählt typischerweise das Paar mit deutlich unterschiedlichen Einkommen: Der Hauptverdiener (Klasse III) profitiert vom doppelten Grundfreibetrag, der Geringverdiener (Klasse V) zahlt monatlich überdurchschnittlich viel — am Jahresende gleicht sich das aus.
Klasse VI gilt für Zweit- und Nebenbeschäftigungen: kein Grundfreibetrag, Steuer ab dem ersten Euro. Klasse II ist Alleinerziehenden vorbehalten und gewährt einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich (Stand 2026).
Solidaritätszuschlag — fast abgeschafft, aber nicht für alle
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Seit der Reform 2021 zahlen ihn rund 90% der Steuerzahler nicht mehr: Die Freigrenze 2026 liegt bei 18.130 € Lohnsteuer pro Jahr (für Singles, doppelt bei Zusammenveranlagung) — das entspricht etwa 81.000 € Bruttoeinkommen pro Jahr für einen Single in Klasse I.
Darüber gibt es eine Milderungszone bis ~33.000 € Lohnsteuer (entspricht ~96.000 € Brutto/Jahr), in der der Soli gleitend ansteigt. Erst darüber wird der volle 5,5%-Satz fällig. Konkret: Wer als Single 80.000 € brutto verdient, zahlt 0 € Soli. Bei 100.000 € sind es ~750 €/Jahr. Bei 150.000 € fast 4.000 €/Jahr.
Kirchensteuer — der unterschätzte Abzug
Mitglieder der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche (sowie weiterer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften) zahlen Kirchensteuer: 8% der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Das macht bei einem Single mit 50.000 € Brutto und Klasse I etwa 600–700 € pro Jahr aus — über ein Berufsleben summiert leicht 25.000–40.000 €.
Der Austritt ist jederzeit möglich (Termin beim Standesamt oder Amtsgericht, einmalige Gebühr 25–60 € je nach Bundesland) und wirkt ab dem Folgemonat. Eine Wiedereintritt ist ebenfalls möglich — aber rechtliche Folgen (Sakramente, kirchliche Beerdigung) sollten vorher mit der jeweiligen Gemeinde besprochen werden.
Was diese Berechnung NICHT berücksichtigt
Jeder Brutto-Netto-Rechner ist eine Vereinfachung. Faktoren, die hier ausgespart bleiben: individueller Krankenkassen-Zusatzbeitrag (kann von 0,3% bis 2,9% variieren), private Krankenversicherung statt GKV (oft günstiger ab ~60k Brutto), Beiträge in betriebliche Altersvorsorge (mindern Brutto und Sozialbeiträge), Vermögenswirksame Leistungen, Direktversicherungen.
Für die tatsächliche Steuererklärung wirken außerdem: Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € (Pendlerpauschale, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel), Sonderausgaben (Spenden, Riester, Vorsorge über Pauschalen), außergewöhnliche Belastungen (Krankheit, Pflege), Kinderfreibetrag (statt Kindergeld bei Top-Verdienern), Splittingvorteil für Ehepaare, Verluste aus anderen Einkunftsarten.
Wer eine präzise Prognose braucht: Lohnabrechnung des Arbeitgebers (basiert auf ELStAM-Daten der Finanzverwaltung), Steuersoftware (Buhl WISO, smartsteuer, Taxfix) oder Steuerberater. Unsere Werte sind eine schnelle Orientierung — keine Steuerberatung.
Konkrete Beispielrechnung
Single, 35 Jahre, Klasse I, ohne Kinder, kein Kirchenaustritt, NRW, Bruttogehalt 4.500 € pro Monat (54.000 € pro Jahr). Berechnung 2026: Lohnsteuer ~735 €/Monat, Soli 0 € (unter Freigrenze), Kirchensteuer 66 €/Monat (9%). Sozialabgaben: RV 419 €, AV 59 €, KV 395 €, PV 99 € (incl. Kinderlosen-Zuschlag). Gesamt-Abzüge: ~1.773 €/Monat. Nettogehalt: ~2.727 € — Abgabenquote ca. 39%.
Gleiche Person, aber Steuerklasse III (verheiratet, Partner Klasse V, beide gleicher Job-Hintergrund nicht möglich, aber für die Rechnung): Lohnsteuer sinkt auf ~290 €/Monat, Netto steigt auf ~3.175 €. Der Partner in Klasse V zahlt dann allerdings überproportional viel — gemeinsam ist es etwa gleich, monatlich ist das Verhältnis verschoben.
Bei 4.500 € Brutto und Wechsel von Bayern zu NRW (also 8% → 9% Kirchensteuer bei Mitgliedschaft) sind das nur ~7 € Unterschied pro Monat. Bei Spitzenverdienern (10.000 €+ Brutto) macht der Bundesland-Unterschied bereits 30–50 €/Monat aus.
Häufige Fragen
Wie wird das Nettogehalt aus dem Brutto berechnet?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflegeversicherung) abgezogen — der Arbeitnehmeranteil beträgt jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags. Anschließend wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse berechnet, ergänzt um den Solidaritätszuschlag (5,5% der Lohnsteuer über der Freigrenze) und ggf. Kirchensteuer (8% in BW/BY, 9% sonst).
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklassen 3 und 5 sind nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Die Kombination wird typischerweise gewählt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient: Der Hauptverdiener nimmt Klasse III (niedriger Steuersatz, Grundfreibetrag wird doppelt verrechnet), der andere Klasse V (höherer effektiver Steuersatz, weil der Grundfreibetrag bereits beim Partner verrechnet ist). Unter dem Strich zahlt das Paar zusammen genauso viel wie mit Klasse IV/IV, aber das monatliche Nettogehalt verschiebt sich.
Was ist die Pflegeversicherung-Zusatzbeitrag für Kinderlose?
Arbeitnehmer ab 23 Jahren ohne Kinder zahlen seit der Reform 2025 einen Zuschlag von 0,6% auf die Pflegeversicherung. Ab dem ersten Kind entfällt der Zuschlag dauerhaft. Bei Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz zusätzlich um 0,25% pro Kind (ab dem zweiten bis fünften).
Welche Faktoren werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt?
Diese Berechnung ist eine Vereinfachung. Nicht berücksichtigt werden: individuelle Krankenkassen-Zusatzbeiträge (variieren von 0,3% bis 2,9%), Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Beiträge in private Krankenversicherung, Pendlerpauschale, Kinderfreibetrag (statt Kindergeld), Sonderausgaben über dem Pauschbetrag (z. B. Spenden), außergewöhnliche Belastungen, doppelte Haushaltsführung, geldwerte Vorteile (Firmenwagen).
Warum unterscheiden sich die Werte von anderen Rechnern leicht?
Brutto-Netto-Rechner unterscheiden sich oft in Detail-Annahmen: welcher Krankenkassen-Zusatzbeitrag verwendet wird, ob die Beitragsbemessungsgrenze West oder Ost angesetzt wird (seit 2025 vereinheitlicht), wie der Soli in der Milderungszone berechnet wird. Abweichungen von 1–3% sind typisch und kein Hinweis auf einen Fehler. Für die tatsächliche Lohnabrechnung gilt immer der Wert, den dein Arbeitgeber nach ELStAM-Daten berechnet.
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