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Mahnung Generator (alle Mahnstufen)

Erstelle eine rechtskonforme Zahlungserinnerung oder Mahnung — von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Mahnung mit Mahnverfahren-Androhung. § 286 BGB konform.

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So funktioniert es

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    Von Erinnerung bis letzter Mahnung.
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Mahnung schreiben: das deutsche Recht der außergerichtlichen Zahlungsforderung

Verzug: wann der Schuldner offiziell säumig ist

Eine Mahnung ist eine schriftliche Aufforderung an den Schuldner, eine fällige Zahlung jetzt zu leisten. Sie hat eine zentrale rechtliche Wirkung: Sie setzt den Schuldner gemäß § 286 Abs. 1 BGB in Verzug. Ohne Verzug gibt es weder Mahngebühren noch Verzugszinsen — also keine zusätzlichen Kosten für den Schuldner.

Wichtige Ausnahme: § 286 Abs. 3 BGB. Bei Verbrauchern (B2C) wird der Schuldner automatisch nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug gesetzt — ABER nur wenn die Rechnung einen entsprechenden Hinweis enthält ('Bei nicht fristgerechter Zahlung kommen Sie 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung in Verzug'). Fehlt der Hinweis, ist eine erste Mahnung nötig.

Bei Unternehmern (B2B) gilt § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB direkt: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, automatisch und ohne Hinweis. Daher reicht bei B2B oft die 1. Mahnung als formaler Schritt vor dem Mahnverfahren.

Die vier Mahnstufen — was wann sinnvoll ist

Stufe 1 — Zahlungserinnerung (10–14 Tage nach Fälligkeit): Freundlicher Hinweis, kein Mahncharakter. 'Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass Rechnung XY noch offen ist.' Keine Mahngebühr, keine Verzugszinsen. Sinnvoll für Stammkunden, bei denen die Geschäftsbeziehung wichtiger ist als die Forderung.

Stufe 2 — 1. Mahnung (nach Verzugseintritt): Offizielle Mahnung mit Hinweis auf den Verzug. Neue Frist von 7–14 Tagen. Mahngebühr 2,50–5 € (B2C) oder 40 € Pauschale (B2B nach § 288 Abs. 5 BGB) jetzt möglich. Verzugszinsen können ab Verzugseintritt berechnet werden.

Stufe 3 — 2. Mahnung (~14 Tage nach der 1.): Deutlicherer Ton. Neue Frist 7–10 Tage. Erhöhte Mahngebühr (5–10 €). Ausdrückliche Ankündigung weiterer Schritte. In Streitfällen ist diese Stufe wichtig, weil Gerichte zwei vorherige Mahnungen als ernsthaftes Bemühen sehen.

Stufe 4 — Letzte Mahnung (~14 Tage nach der 2.): Konkrete Androhung des Mahnverfahrens nach § 688 ZPO. Letzte Frist meist 7 Tage. Diese Mahnung ist nicht zwingend nötig vor dem Mahnverfahren, aber empfohlen — sie zeigt vor Gericht die Bereitschaft zur gütlichen Einigung.

Mahngebühr: was ist realistisch durchsetzbar?

Die Höhe der Mahngebühr für Privatschuldner ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie muss sich aber an den tatsächlichen Kosten orientieren: Porto, Papier, Briefumschlag, angemessener Arbeitsaufwand. Gerichte akzeptieren regelmäßig: 2,50 € (BGH-konform, sehr sicher), 5 € (am oberen Rand, aber meist durchsetzbar), 10 €+ (nur mit detaillierter Aufwandsdokumentation).

Pauschale Kostenklauseln in AGB wie 'Mahngebühr 25 €' sind nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksam, weil sie typischerweise den entstandenen Schaden übersteigen. Selbst wenn der Schuldner zahlt — fordern darfst du nur, was rechtlich gerechtfertigt ist.

Bei B2B-Schuldnern ist die Sache einfacher: § 288 Abs. 5 BGB gewährt dem Gläubiger eine Pauschale von 40 € PRO Verzugsfall (nicht pro Mahnung). Diese 40 € werden auf Mahngebühren angerechnet. Echte Anwalts- und Inkassokosten sind zusätzlich erstattungsfähig, soweit sie zweckmäßig waren.

Verzugszinsen: die rechnerische Komponente

Verzugszinsen sind ein gesetzlicher Schadensersatz für die verspätete Zahlung. Sie laufen automatisch ab Verzugseintritt — der Gläubiger muss sie nicht explizit in der Mahnung verlangen, aber sollte (um späteren Streit zu vermeiden). Sätze nach § 288 BGB: für Verbraucher 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz, für Unternehmer 9 Prozentpunkte.

Der Basiszinssatz wird halbjährlich (1. Januar und 1. Juli) von der Deutschen Bundesbank festgelegt und veröffentlicht. Stand 1. Januar 2026: 3,37 %. Verzugszinsen 2026: 8,37 % p.a. für Verbraucher, 12,37 % p.a. für Unternehmer. Bei einem Rechnungsbetrag von 1.000 € und 30 Tagen Verzug: ca. 6,88 € (B2C) oder 10,15 € (B2B) Zinsen.

Wichtig: Zinsen müssen 'taggenau' berechnet werden, nicht nach 360-Tage-Konvention. Formel: Betrag × Zinssatz × Tage / 365. Online-Rechner helfen — oder du formulierst die Mahnung pauschal: 'Verzugszinsen werden ab dem Verzugseintritt in gesetzlicher Höhe berechnet.'

Das gerichtliche Mahnverfahren — wenn die Mahnungen scheitern

Bleibt der Schuldner trotz Mahnung untätig, kommt das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO. Das ist ein vereinfachtes, schriftliches Verfahren ohne mündliche Verhandlung. Es funktioniert wie folgt: Du beantragst einen Mahnbescheid beim zentralen Mahngericht (in Hessen: AG Hünfeld, in NRW: AG Hagen — siehe Justizportal des Bundeslandes).

Online-Antrag über www.online-mahnantrag.de. Kosten: Gerichtsgebühren ab 36 € bei niedrigen Streitwerten, gestaffelt — bei 1.000 € Streitwert sind es 36 €, bei 5.000 € sind 134 €. Wenn der Schuldner zahlt: Kosten erstattet er. Wenn nicht und es zum Vollstreckungsbescheid kommt: ebenfalls Kostenerstattung.

Der Schuldner kriegt den Mahnbescheid zugestellt und hat 14 Tage Widerspruch. Widerspricht er: Übergang in das streitige Verfahren (Klage), höhere Kosten, Anwalt typischerweise nötig. Widerspricht er nicht: Vollstreckungsbescheid → der Gläubiger kann beim Gerichtsvollzieher oder per Kontopfändung vollstrecken.

Praxistipp: Vor dem Mahnverfahren immer den letzten Versuch unternehmen — eine Zahlungsfrist mit Ankündigung 'andernfalls leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein'. Viele Schuldner zahlen erst, wenn sie merken, dass es ernst wird.

Verjährung: wann es zu spät ist

Vorsicht mit der Verjährung. Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre, gerechnet vom Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (§ 199 BGB). Eine Rechnung von April 2023 verjährt also am 31. Dezember 2026 um Mitternacht. Danach kann der Schuldner sich auf Verjährung berufen und die Zahlung verweigern.

Eine Mahnung allein hemmt die Verjährung NICHT. Nur konkrete rechtliche Schritte unterbrechen sie: Mahnbescheid, Klage, Schuldanerkenntnis durch den Schuldner. Wer bei einer alten Forderung den Verjährungszeitpunkt überschreitet, hat schlechte Karten — selbst wenn der Schuldner unstreitig schuldet.

Praktischer Tipp: Bei Forderungen, die im Dezember verjähren würden, frühzeitig (Oktober/November) handeln. Mahnbescheid kann auch am letzten Werktag des Jahres beantragt werden — aber das Risiko, dass etwas schief geht, ist hoch.

Wann Inkasso oder Anwalt einschalten?

Inkassobüros übernehmen die Mahnung gegen Erfolgsbeteiligung (typisch 20–35 % der eingetriebenen Summe) oder eine Pauschale. Sie sind effektiv für kleinere B2C-Forderungen und arbeiten mit professionellen Mahntechniken. Aber: Inkasso-Bürohonorare werden nur teilweise vom Schuldner erstattet (BGH-Rechtsprechung) — ein Teil bleibt beim Gläubiger.

Anwälte lohnen sich ab Forderungen ~500 € aufwärts und bei komplexen Sachverhalten. Erstgespräch typischerweise 150–250 € (für Verbraucher mit Beratungshilfe-Schein 15 €). Bei Erfolg ist die Anwaltsvergütung Teil des erstattungsfähigen Schadens.

Faustregel: Forderungen unter 200 € — selbst mahnen, dann ggf. Mahnverfahren. Forderungen 200–1.000 € — selbst mahnen + Mahnverfahren oder Inkasso. Forderungen über 1.000 € — selbst mahnen + Anwalt für die Klage. Über 5.000 € — direkt zum Anwalt.

Häufige Fragen

Wann darf ich eine 1. Mahnung schicken?

Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist und der Schuldner nicht gezahlt hat. Bei Verbrauchern: 30 Tage nach Zugang einer Rechnung — UND nach Hinweis auf den Verzugseintritt (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Unternehmern: 30 Tage nach Fälligkeit ohne Mahnung. Eine vorherige 'Zahlungserinnerung' ist nicht rechtlich nötig, aber kundenfreundlich.

Wie hoch darf die Mahngebühr sein?

Für Verbraucher (B2C) sind 2,50 € bis 5 € pro Mahnung üblich und vor Gericht akzeptiert. Mehr ist nur durchsetzbar, wenn die konkreten Kosten nachgewiesen werden (Porto + Material + angemessener Arbeitsaufwand). Bei Unternehmern (B2B) gilt die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB.

Was sind Verzugszinsen 2026?

Für Verbraucher: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Für Unternehmer: Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank veröffentlicht und liegt 2026 bei ca. 3,37 %. Verzugszinsen 2026 also ca. 8,37 % (B2C) bzw. 12,37 % (B2B) pro Jahr.

Wann beginnt das gerichtliche Mahnverfahren?

Nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung kannst du beim zuständigen Mahngericht (in Hessen z. B. AG Hünfeld) einen Mahnbescheid beantragen — online über www.online-mahnantrag.de. Gerichtskosten ab 36 € (gestaffelt nach Streitwert). Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit zum Widerspruch. Ohne Widerspruch: Vollstreckungsbescheid, dann Zwangsvollstreckung.

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