Bürgergeld-Rechner 2026 (SGB II)
Berechne deinen Bürgergeld-Anspruch nach SGB II. Mit Regelbedarf, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Kosten der Unterkunft und Einkommensanrechnung. Stand 2026.
So funktioniert es
- 1Haushalt eingebenErwachsene + Kinder nach Altersgruppen.
- 2WohnkostenKaltmiete + Nebenkosten + Heizung.
- 3EinkommenAnrechenbares Einkommen pro Monat.
- 4BerechnenSofortige Schätzung — bei Anspruch beim Jobcenter beantragen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Erwerbsfähige Menschen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) decken können — § 7 SGB II. Voraussetzung: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Nicht erwerbsfähige Personen (z. B. Senioren) erhalten stattdessen Grundsicherung nach SGB XII.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
Alleinstehende: 563 €/Monat. Paarpartner: 506 € pro Person. Kinder 14-17: 471 €. Kinder 6-13: 390 €. Kinder 0-5: 357 €. Die Beträge bleiben 2026 auf dem Niveau von 2024 (Nullrunde wegen sinkender Inflation).
Wird mein Einkommen angerechnet?
Ja, aber mit Freibeträgen. Vom Brutto-Einkommen werden zunächst Sozialversicherung, Steuern, Werbungskosten abgezogen. Vom Netto bleiben die ersten 100 € grundsätzlich anrechnungsfrei (Grundabsetzbetrag). Darüber gibt es gestaffelte Freibeträge (§ 11b SGB II): 20% von 100-1.000 €, 30% von 1.000-1.200 € (1.500 € bei Kindern). Nur der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Werden Miet- und Heizkosten in voller Höhe übernommen?
Ja, soweit sie angemessen sind. Maßstab ist der örtliche Wohnungsmarkt — jedes Jobcenter veröffentlicht 'angemessene' Mietobergrenzen, gestaffelt nach Bedarfsgemeinschaftsgröße. Bei unangemessen hoher Miete fordert das Jobcenter zum Umzug auf — gewährt aber eine 'Karenzzeit' von 12 Monaten (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Was ist die Karenzzeit?
Seit 2023 gilt für die ersten 12 Monate nach Beginn des Leistungsbezugs eine Karenzzeit: Vermögen unter 40.000 € (plus 15.000 € pro weiterer Person) bleibt unangetastet, und Wohnkosten werden in voller Höhe übernommen — auch wenn die Wohnung 'unangemessen' groß oder teuer ist. Erst nach 12 Monaten greift die normale Angemessenheitsprüfung.
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